Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten/innen der Länder haben es in Ihrem gestrigen Beschluss nochmals bekräftigt: "Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. " Dazu sind sie aufgefordert, auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept mit folgenden Zielen umzusetzen:
Nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden.
Allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen.
Die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren.
Der Beschluss weist auch darauf hin, dass die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger den Unternehmen nicht nur beratend zur Seite stehen, sondern auch Kontrollen durchführen werden. Wichtig ist dabei zu verstehen, dass die betriebliche Pandemieplanung über die Ziele des Arbeitsschutzes hinausgehende Motive verfolgt. Zwecke der Pandemieplanung sind vorrangig:
Die Minimierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz
Die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe
Der Erhalt der betrieblichen Infrastruktur
Die Begrenzung des wirtschaftlichen Schadens
Dies schließt aber nicht aus, dass Maßnahmen der betrieblichen Pandemieplanung auch gleichzeitig relevant für den Arbeitsschutzes sein können. Der Arbeitsschutz kann daher als ein Eckpfeiler der Pandemieplanung verstanden werden. Lesen Sie dazu auch unseren anderen Artikel zum Notfallmanagement. Damit Sie den o.g. Pflichten angemessen und zielgerichtet nachkommen können, unterstützten wir Sie selbstverständlich bei den erforderlichen Maßnahmen. Dazu gehören z. B.: Gefährdungsbeurteilung:
Bestandsaufnahme der unternehmensindividuellen Gegebenheiten
Identifizierung der arbeitsschutzbezogenen Gefährdungen in Zusammenhang mit SARS-CoV-2-Pandemie
Definition geeigneter technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen
Dokumentation der aktualisierten Gefährdungsbeurteilung
Unterweisung der Beschäftigten
Pandemieplan:
Bewertung der Geschäftsprozesse nach Wichtigkeit und Anfälligkeit
Anpassung der Geschäftsprozesse zur Sicherstellung eines bestmöglichen Betriebs
Bewertung der externen Schnittstellen zu Kunden, Zulieferern, Dienstleistern
Identifikation kritischer Kapazitäts-, Material- und Personalengpässe
Festlegung von Stellvertreterregelungen und Notfallbesetzungen
Planung und Umsetzung von in- und externen Kommunikationsmaßnahmen
Dokumentation der Maßnahmen in einem umfassenden Pandemieplan
Hygienekonzept:
Festlegung und Visualisierung von Verhaltensregeln
Ermittlung und Bereitstellung der notwendigen Ausstattung und Ausrüstung
Umsetzung von Zugangs-, Kontakt- und Abstandsregeln
Bestimmung des Umfangs an Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten
Unterweisung der Beschäftigten
Sollten Sie konkrete Fragen haben oder unsere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, dann sprechen Sie uns gerne an!