Viele Unternehmen sind sich in Zeiten von Corona unsicher, ob und wie sich dies auf anstehende externe Zertifizierungsaudits auswirkt. Um den Handlungsspielraum für Zertifizierungsgesellschaften und ihre Kunden zu konkretisieren, hat die DAkkS kürzlich in Übereinstimmung mit dem IAF (International Accreditation Forum) dazu Stellung genommen. Demnach sind alle Zertifizierungsgesellschaften angehalten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des informativen Dokuments IAF ID3:2011 (IAF Informative Document For Management of Extraordinary Events or Circumstances Affecting ABs, CABs and Certified Organizations) jeweils individuelle Bewertungen unter Berücksichtigung etwaiger gesetzlicher Anforderungen, lokaler behördlicher Auflagen sowie Bestimmungen von Vertragspartnern oder Programmeignern vorzunehmen und entsprechende Maßnahmenpläne festzulegen. Konkret bedeutet dies, dass Zertifizierungsgesellschaften die Möglichkeit haben, bestehende Audittermine um bis zu 6 Monate zu verschieben und die Gültigkeit bestehender Zertifizierungen entsprechend zu verlängern. Von dieser Möglichkeit ist aber nur Gebrauch zu machen, wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt. Erlaubt ist demnach die Durchführung von kombinierten Remote-Audits und späteren Vor-Ort-Audits sowie theoretisch sogar die alleinige Durchführung von Remote-Audits. Dies aber nur, sofern alle Aktivitäten und Anforderungen auch aus der Ferne bewertet werden können. Sollten Sie in der jetzigen Lage vor etwaigen Herausforderungen hinsichtlich Ihres externen Zertifizierungsaudits stehen, unterstützen wir Sie gerne bei der Kontaktaufnahme, Abstimmung und Planung des weiteren Vorgehens mit Ihrer Zertifizierungsgesellschaft. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung und Durchführung eines Remote-Audits oder regulären Audits nach der Corona-Krise. Aktuelle Pressemeldungen der DAkkS finden Sie hier. Einen FAQ des IAF finden Sie hier.
DAKKS - KONKRETISIERUNG DER VORGABEN AN ZERTIFIZIERUNGSGESELLSCHAFTEN
Aktualisiert: 12. März 2021