Am 21.09.2023 hat der Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Der Bundesrat wird sich noch im Oktober mit dem Gesetz beschäftigten, sodass einer zeitnahen Inkraftsetzung nichts mehr im Weg steht. Spätestens ab dem 01.01.2024 sollte das Gesetz damit wirksam sein.
Das Gesetz legt erstmals konkrete Ziele für Deutschland zur Reduktion des Endenergieverbrauchs und Primärenergieverbrauchs fest.
Bis 2030 soll demnach der Endenergieverbrauch im Vergleich zu 2008 um mindestens 26,5 % auf 1.867 Terawattstunden zurückgehen. Der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 % auf 2.252 Terawattstunden. Von 2030 bis 2045 soll der Endenergieverbrauch im Vergleich zu 2008 dann um 45 % zu senken.
Um dies zu erreichen, werden Unternehmen und die öffentliche Hand noch stärker in die Verantwortung genommen.
Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mindestens 7,5 Gigawattstunden werden zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bzw. Umweltmanagementsystems nach EMAS innerhalb von 20 Monaten verpflichtet. Zusätzlich müssen ergänzende Anforderungen zur Erfassung bestimmter Parameter, der Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie der Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 erfüllt werden.
Als Unternehmen im Sinne des EnEfG gilt dabei die kleinste rechtlich selbständige Einheit. Also z. B. jede Gesellschaft/Tochter eines Konzerns für sich alleine betrachtet.
Alle Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden müssen darüber hinaus für alle im Rahmen von Energie-/Umweltmanagementsystemen oder Energieaudits als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen konkrete, durchführbare Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen. Über die Umsetzung geeigneter Effizienzmaßnahmen dürfen die betroffenen Unternehmen jedoch selbst entscheiden. Das BAFA wird mit der stichprobenhaften Kontrolle der Umsetzung der vorgenannten Verpflichtungen beauftragt.
Weitere Anforderungen stellt das EnEfG darüber hinaus an Betreiber von Rechenzentren sowie die Vermeidung und Nutzung von Abwärme in Produktionsprozessen.
Auf Seiten der öffentlichen Hand, soll der Bund jährliche Endenergieeinsparungen in Höhe von jeweils mindestens 45 Terawattstunden realisieren, die Länder insgesamt jährlich weitere 3 Terrawattstunden. Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 1 Gigawattstunden, werden ebenfalls zu konkreten jährlichen Einsparungen verpflichtet. Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 3 Gigawattstunden müssen darüber hinaus ein vollumfängliches Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen.
Sollten Sie Fragen zum EnEfG oder der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems haben, sprechen Sie uns gerne an!