QI-FoKuS Studie zur Nutzung und Wirkung von Managementsystemen
Die kürzlich ins Leben gerufene QI-FoKuS Initiative der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat eine interessante Studie zur Nutzung und Wirkung von Managementsystemen veröffentlicht. Darin wird auf Grundlage einer Online-Befragung von Unternehmen verschiedenster Branchen analysiert, welche Managementsysteme von wem, zu welchem Zweck und mit welchem Nutzen eingeführt wurden. Dabei wird auch auf die Unterschiede zwischen zertifizierten und nicht zertifizierten Unternehmen sowie Zertifizierungsaudits und Kundenaudits eingegangen.
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Studie zur Nutzung und Wirkung von Managementsystemen
SCC-Prüfungen – Temporäre Senkung der Quotenvorgaben
Das Coronavirus bzw. die Maßnahmen zur Eindämmung der pandemischen Lage haben auch Auswirkungen auf SCC-Prüfungen. Aufgrund dessen werden, für die Dauer der Pandemie, die bisher geltenden Vorgaben einiger SCC-Dokumente entschärft. Somit wird die Quote der Mitarbeiter und Führungskräfte mit Prüfungen von 90 % auf 80 % verringert. Weiterhin müssen neue Mitarbeiter und Führungskräfte erst innerhalb von sechs Monaten geprüft werden.
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Systematische Ermittlung der Einsatzzeiten von Betriebsbeauftragten
Grundlage der einheitlichen Berechnung der Einsatzzeiten von Betriebsbeauftragen ist die neue DIN SPEC 91424. Eine DIN SPEC (SPEC für Englisch „specification“) kann durch eine Person oder Organisation initiiert werden und ist ein Standarddokument, das unter Leitung von DIN, Deutsches Institut für Normung e.V., von mindestens drei Parteien in einem Workshop-Verfahren inhaltlich erarbeitet wird. Die DIN SPEC 91424 soll bei der Ermittlung eines ausreichenden Zeitbudgets von Betriebsbeauftragten, zunächst aus den Bereichen Immissionsschutz, Störfall, Gewässerschutz und Abfall, Unterstützung bieten. Durch die grundlegenden Inhalte und Anforderungen können nicht nur die Zeiten für die aus den zuvor genannten Bereichen beauftragten Personen isoliert berechnen und bewerten werden, sondern auch für Beauftragte des Umweltschutzes und des Umweltmanagements im Allgemeinen, die in vielen Unternehmen vorhanden sind. Dazu finden sich im Anhang der DIN SPEC 91424 konkrete Berechnungsbeispiele als Hilfestellung. Die DIN SPEC kann branchenübergreifend, verlässlich und praxiswirksam eingesetzt werden und trägt zur Erfüllung gesetzlicher und normativer Anforderung sowie einer hohen Verlässlichkeit und Orientierungssicherheit bei allen Beteiligten bei, die ggf. auch von Behörden und Gerichten anerkannt wird.
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DIN SPEC 91424 - 2021-01 - Beuth.de
ISO 50003:2014 in der finalen Überarbeitung
Im Zuge der Überarbeitung der ISO 50003:2014 "Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren" ist nun der finale Entwurf verfügbar. Mit einer Veröffentlichung der offiziellen Norm kann im weiteren Verlauf von 2021 gerechnet werden. Die ISO 50003 definiert Vorgaben an Zertifizierungsstellen im Zusammenhang mit der Zertifizierung von ISO 50001 Energiemanagementsystemen. Für Unternehmen werden besonders die Änderungen an der Kalkulationsmethodik für die Auditaufwände von Interesse sein. Wie sich dies auf die individuellen Zeitvorgaben auswirken wird, muss im Einzelfall betrachtet werden.
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ISO/FDIS 50003 - 2021-01 - Beuth.de
Änderungen des Berufskrankheitenrechts
Mitte 2020 wurde das »Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch« verkündet. Die Regelungen des Änderungsgesetzes und damit auch die Änderungen im Berufskrankheitenrecht sind zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Neuregelungen umfassen unter anderem den Wegfall des Unterlassungszwangs, die Mitwirkungspflicht und die Erleichterungen bei der Ursachenermittlung. Dabei ist in der entsprechenden Rechtsgrundlage der Wegfall des Unterlassungszwangs wohl die gravierendste Änderung. Das bedeutet für Beschäftigte, bei denen der Verdacht besteht, dass eine Berufskrankheit vorliegt, werden nicht mehr gezwungen, ihre Arbeit aufzugeben, um eine spätere Anerkennung als Berufskrankheit nicht zu gefährden. Mehrere Erkrankungen z. B. die der Atemwege, der Haut oder durch Vibrationen bedingte Durchblutungsstörungen sind von der Änderung betroffen. Weiterhin wurde die Mitwirkungspflicht von erkrankten Personen durch die Neuregelung ausgedehnt, die sie nun verpflichtet, an Präventionsmaßnahmen der Berufsgenossenschaften teilzunehmen. Ebenfalls gesetzlich verankert sind die Erhebung und Archivierung von Expositionsdaten durch die gesetzliche Unfallversicherung. In Form eines Arbeitsplatz- und Gefährdungskatasters soll es dann Arbeitnehmern auch erleichtern, ihre Berufskrankheit nachzuweisen.
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BMAS - Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Änderung des Produktsicherheitsgesetzes beschlossen
Grund für die Überarbeitung des Produktsicherheitsgesetzes ist die zum 16.07.2021 geltende europäische Marktüberwachungsverordnung (VO. 2019/1020) und das bereits eingebrachte Marktüberwachungsgesetz (MÜG). Infolge der Überarbeitung werden die überwachungsbedürftigen Anlagen wie z. B. Aufzugs-, Druckanlagen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen aus dem 9. Abschnitt des Gesetzes ausgegliedert und in einem neuen Gesetz, dem Überwachungsbedürftige Anlagengesetz (ÜAnlG) aufgenommen werden. Durch die Ausgliederung wird das ProdSG nicht nur zu einem reinen Gesetz über die Anforderungen der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, sondern macht auch eine redaktionelle Anpassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an das neue ÜAnlG notwendig. Weiterhin soll durch die Aufnahme von Regelungen zu Vermarktungsverboten die Möglichkeit geschaffen werden, das Vermarkten bestimmter Produkte bundeseinheitlich zu verbieten oder zu beschränken. Schlussendlich werden durch das Änderungsgesetz auch die behördlichen Befugnisse z. B. hinsichtlich des Erwerbs von Produkten unter falscher Identität, den Zugang zu Online-Plattformen einzuschränken, Anordnungen zur Rücknahme und zum Rückruf zu erlassen etc. deutlich erweitert.
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BMAS - Neues Recht der Produktsicherheit und der überwachungsbedürftigen Anlagen
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