Wesentliche Änderungen:
Ziele der Überarbeitung waren insbesondere, die Verständlichkeit und Anwendbarkeit der Anforderungen zu verbessern und die Bewertungsmethodik anzupassen. Anstelle Punkte zu vergeben, erfolgt die Bewertung nun in Form einer Ampel. Dabei werden alle Themen und Unterthemen (früher Unternehmensaspekte und Merkmale) bezüglich der „Rahmenbedingungen“ und dem „Verhalten“ bewertet. Die Rahmenbedingungen beschreiben, was eine Organisation in Sachen Arbeitsschutz umzusetzen und zu organisieren hat. Das Verhalten beschreibt, wie die Organisation mit bestimmten Themen innerhalb der Organisation in der Praxis umgeht und was tatsächlich beobachtbar ist.
Zur erfolgreichen Zertifizierung einer der Stufen 2-5, müssen mindestens vier der fünf Themen im Bereich „Rahmenbedingungen“ grün bewertet werden. Das verbleibende Thema muss orange bewertet sein. Bei der Bewertung des Verhaltens müssen alle Themen mit grün bewertet worden sein.
Die kumulative Betrachtung der Anforderungen über die Stufen 2-5 entfällt. Es sind nur noch die in der jeweils angestrebten Stufe formulierten Anforderungen zertifizierungsrelevant.
Übergangszeitraum:
Der neue Standard kann ab dem 01.01.2024 zur Zertifizierung angewendet werden.
Bis Ende 2024 können Erst- und Rezertifizierungen sowohl noch nach SCL 1.0 als auch nach SCL 2.0 durchgeführt werden. SCL 1.0 Zertifikate aus 2024 bleiben bis zum Ende der Zertifikatslaufzeit von 3 Jahren gültig.
Ab 2025 können Erst- und Rezertifizierungen dann nur noch nach der neuen SCL 2.0 durchgeführt werden. Spätestens zum 01.01.2028 sind dann nur noch Zertifikate gemäß SCL 2.0 gültig.
